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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.Verbindlichkeit

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeiten und Lieferzeit.

3. Preise

Die Preise verstehen sich rein netto ab Lager Bühlertann in EURO. Kosten für Verpackung und Fracht gehen zu Lasten des Bestellers. Etwa notwendig werdende Preiserhöhungen bleiben vorbehalten. Für die Auswahl des günstigeren Versandweges übernehmen wir keine Haftung.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, bei Annahmeverzug zum Tage der Bereitstellung der Ware, ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, 2% bei Zahlungen innerhalb 5 Tagen, bei Zahlung mit Bankeinzug abzüglich 3 % Skonto. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen, hereingenommen.
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Wechseldiskontsatz der Bundesbank zu entrichten.
Ist der Käufer mit einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und der Verkäufer ist zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Liefervertrag verpflichtet. Der Verkäufer kann für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchungen eines Vergleichs seitens des Käufers. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Käufers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5. Rücksendungen

Rücksendungen bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. Rücksendungen, auch von Lieferungen zur Ansicht, sind grundsätzlich frei an uns zu senden. Bei vereinbarter Rücksendung mangelfreier Ware ist eine Entschädigung von 10 % des Rechnungsbetrages zu entrichten, die wir bei Erstellung der Gutschriftnote abziehen. Dies trifft dann zu, wenn mehr als 14 Tage nach Warenzustellung verstrichen sind. Ferner bei gängigen Artikeln, die wir an Fachhandelspartner geliefert haben und die wiederkehrend nachgefragt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers dessen Eigentum.
Die Forderung des Käufers an den Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in der Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt b) auf den Verkäufer übergeht.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.
Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer Ware ist dem Käufer nicht gestattet. Vor Zugriff Dritter hat er unverzüglich dem Verkäufer Mitteilung zu machen.
Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Sachen zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt hier nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich in schriftlicher Form erklären und bestätigen.

7. Lieferzeit

Alle Angaben von Lieferzeiten in unseren Angeboten sind annähernd und unverbindlich. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit beginnt – wenn nicht anders vereinbart – mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht früher, als endgültige Übereinstimmung über die Bestellung schriftlich vorliegt. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Unterlieferanten berechtigen uns zu entsprechender Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag, ohne dass dem Besteller dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz wegen verspäteterer Lieferung sind ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer vom Besteller etwa gesetzten Nachfrist. Der Rücktritt kann vom Besteller nur erklärt werden, wenn wir uns im Verzug befinden und innerhalb einer vom Besteller gesetzten, schriftlich angezeigten, angemessenen Nachfrist schuldhaft unserer Lieferfrist nicht nachkommen.

8. Gefahrenübergang

Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Gegenstand der Bestellung das Lager verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versendung, Ausfuhr oder Aufstellung übernommen haben.

9. Gewährleistung

Wir leisten die gesetzliche Gewähr ab Rechnungsdatum für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte. Bei gewerblichem Einsatz z.B. Fischzucht, Industrie, usw. beträgt die Garantie 1 Jahr.Die Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung/Behandlung zurückzuführen sind. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Gerätes. Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Fracht für die auszutauschenden Teile trägt der Besteller. Die Zusendung der reparierten und ersetzten Teile geht zu Lasten des Verkäufers. Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Besteller oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen an dem Gerät vorgenommen werden. Irgendwelche Ansprüche wegen Liefermängeln über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden somit ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden, die dem Besteller oder Dritten aus der Benutzung eines fehlerhaften Gerätes erwachsen, ausgeschlossen. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsbestimmungen aller Art (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaft usw.) ist Angelegenheit des Bestellers.

10. Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall
Teilnichtigkeit einer der vorstehenden Bedingungen hat keine Gesamtnichtigkeit zur Folge.